Eins gleich vorweg: unsere Hoffnung, dass sich die neue Regierung bei ihrem Antritt deutlich zur Förderung gemeinnützigen Engagements, Bürgerbeteiligung und gemeinwohlorientierter Arbeit bekennt hat sich nicht erfüllt. In dem zwischen ÖVP und FPÖ vereinbarten Regierungsprogramm wird zwar der Beitrag der Freiwilligen zu lebendiger Solidarität, zu gegenseitigem Respekt und zu einer starken Zivilgesellschaft anerkannt (S. 120); in Teilbereichen wie Sport, Bildung und Kultur werden Verbesserungen zumindest erwogen. Eine kohärente Strategie für den wichtigen dritten Sektor ist aber nicht zu erkennen.

Auch die vom BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT vorgeschlagene verantwortliche Person auf Regierungsebene, die für einen regelmäßigen, strukturierten Dialog zwischen der Zivilgesellschaft, der Regierung und dem Parlament sorgt, wird es offenbar nicht geben.

Wer im Regierungsprogramm nach dem Begriff „gemeinnützig“ sucht, wird zuerst auf die Feststellung stoßen, dass der Zivildienst bei gemeinnützigen Einrichtungen für junge Menschen die Basis für ehrenamtliches Engagement über den Zivildienst hinaus darstellt (S. 36).

Wenig später ist aber zum Thema Strafrechtsreform von Forcierung gemeinnütziger Leistung als Strafsanktion die Rede (S. 43), womit der freiwillige und sinnstiftende Charakter der Gemeinnützigkeit ins genaue Gegenteil verkehrt wird.

Relativ breiten Raum nimmt der zwar materiell bedeutende, aber im Bewusstsein der meisten Österreicherinnen und Österreicher kaum mit der selbstlosen Förderung der Allgemeinheit in Verbindung gebrachte gemeinnützige Wohnbau ein (S. 47-49).

Ein wenig Hoffnung lässt der folgende Satz aufkommen, sofern man ihn als Einladung an unsere Mitglieder erkennen will, sich gestaltend in den Bereichen Innovation und Digitalisierung einzubringen:

Eine innovationsorientierte Gesellschaft nutzt über die Forschung hinausgehend alle Möglichkeiten der Innovation. Daher gilt es, ein breites Verständnis von Innovation zu verwenden. Dies beinhaltet offene Innovationsmethoden einerseits, andererseits aber auch einen integrativen Ansatz, was gemeinnützige Einrichtungen und soziales Unternehmertum betrifft (S. 75).

Gleich an mehreren Stellen wird angekündigt, die Möglichkeit der Absetzbarkeit von Spenden in Richtung gemeinnütziges Engagement (S. 79), an gemeinnützige Sportvereine (S. 91) zu prüfen bzw. diese (ohne Prüfung?) für Spenden an gemeinnützige GmbHs und Stiftungen auf weitere Bereiche wie Bildung und Kultur auszuweiten (S. 120). Die Gründung von gemeinnützigen Mobilitätslösungen soll ebenfalls erleichtert werden (S. 163).

Die Mitwirkung der Zivilgesellschaft wird in verschiedenen Zusammenhängen vorausgesetzt, ohne allerdings eine klare Absicht zur Förderung ihrer Entwicklung erkennen zu lassen:

So plant die Bundesregierung etwa zur Vorbereitung ihres Medien-Maßnahmenpakets, speziell hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Abhaltung einer umfassenden Medien-Enquete unter Beteiligung aller Stakeholder sowie der Zivilgesellschaft (S. 86).

Auch bei der Schaffung eines (vollrechtsfähigen) Denkmalfonds ist offenbar der Zivilgesellschaft eine Rolle zugedacht (S. 93). Und überhaupt soll die aktive Mitwirkung und freiwillige Mitarbeit in Kultureinrichtungen durch Personen aus der Zivilgesellschaft unterstützt werden (S. 94).

Bei ehrenamtlich tätigen, insbesondere jungen Menschen, will sich die Regierung mit einem „Ehrenamt-Gütesiegel“ bedanken, durch welches sie ihre freiwillige Arbeit und ihre erworbenen Qualifikationen zertifizieren und dokumentieren lassen können (S. 120).

Einer der wenigen Vorschläge des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT, der in das Regierungsprogramm aufgenommen wurde, ist die klare Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (S. 120). Auch die Haftungsfrage für Personen im Ehrenamt soll geklärt (S. 91) und ehrenamtliche Hospizmitarbeiter besser unterstützt werden (S. 119).

Ist das „Glas“ nun „halbvoll“ oder „halbleer“? Auch aus anderen Teilen der Gesellschaft gibt es viel Kritik am Regierungsprogramm und die positiven und negativen Erwartungen, was die konkreten Taten der neuen ÖVP/FPÖ geführten Regierung angeht, dürften sich im Moment noch die Waage halten. Machen wir uns nichts vor: diese Regierung hat andere Prioritäten, als auf die Förderung der gemeinnützigen Organisationen und eine ernst zu nehmende Teilhabe des wichtigen dritten Sektors an der Politikgestaltung zu setzen.

Mehr denn je wird es deshalb die Zusammenarbeit in Mitgliederorganisationen wie der IGO und mit anderen, ähnlichen Verbänden brauchen, um nicht Opfer einer Politik des „Teile und Herrsche“ dieser Regierung und der von ihr eingesetzten Verwaltung zu werden.

Das 2016 gegründete BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT stellt in dieser Hinsicht eine bedeutende strukturelle Innovation dar und gibt – trotz allem – Anlass zur Hoffnung.

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