Im Dezember hat das BMF den lang erwarteten letzten Wartungserlass zu den Vereinsrichtlinien veröffentlicht. Diese werden damit auf den neuesten Stand gebracht. Die Änderungen waren vor allem durch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 und einige andere Gesetzesänderungen notwendig geworden. Außerdem kommt es durch den Erlass zu einigen Klarstellungen und Korrekturen. Das letzte Mal wurden die Vereinsrichtlinien 2015 überarbeitet.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Vereinsrichtlinien für ALLE gemeinnützigen Organisationen, also auch Stiftungen und Kapitalgesellschaften, gelten. Während die für die steuerliche Begünstigung maßgeblichen Bestimmungen in der Bundesabgabenordung (BAO) über die Jahre kaum verändert wurden, werden die Vereinsrichtlinien durch das BMF regelmäßig angepasst. Bei ihnen handelt es sich allerdings nur um einen Auslegungsbehelf für die Beamten der Finanzverwaltung. Im Zweifel und insbesondere im Konfliktfall werden die Behörden immer auf das Gesetz, das heißt auf die BAO zurückgreifen.
Das ist auch der Grund, warum die IGO gemeinsam mit anderen Verbänden gemeinnütziger Organisationen seit langem auf eine Novellierung der BAO und die Schaffung eines modernen Gemeinnützigkeitsrechts drängt, das ihren Mitgliedern eine höhere Rechtssicherheit bringt, als das derzeit der Fall ist. In einer Arbeitsgruppe, die sich seit Februar 2017 viermal im BMF getroffen hat, wurden erste Schritte in diese Richtung gesetzt.
Sie finden die Vereinsrichtlinien in der aktualisierten Fassung auf der FINDOK Seite des BMF. Achtung: Sie sind sehr umfangreich (280 Seiten!) und für Laien schwer lesbar. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die für Sie relevanten Änderungen mit ihren Steuerberater/innen zu besprechen oder eine/n Steuerberater/in unter unseren Vorteilspartner/innen zu kontaktieren.
Unseren Mitgliedern stellen wir hier exklusiv eine Präsentation unseres Vorteilspartners LeitnerLeitner zur Verfügung, die einen guten Überblick über die jüngsten Anpassungen ermöglicht.
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