Köpfe hinter der Umfage

Die IGO hat im Frühjahr 2017 gemeinsam mit der Wirtschaftuniversität Wien eine Umfrage zu Erfahrungen und Bedarfen der Zivilgesellschaft mit Partizipationsprozessen in der österreichischen Gesetzgebung durchgeführt. Dabei ging es um den vorparlamentarischen Gesetzwerdungsprozess, d.h. den Zeitraum vom Gesetzesentwurf bis zum Ministerratsbeschluss. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für das Projekt Transparenz und Partizipation in der Rechtsetzung, das wir gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt und der Donau Universität Krems umsetzen.

Methode

In Leitfaden-gestützten qualitativen Interviews mit VertreterInnen der organisierten Zivilgesellschaft wurden Hypothesen entwickelt. Diese haben wir mit Hilfe eines quantitativen Fragebogens überprüft.  170 VertreterInnen zivilgesellschaftlicher Organisationen haben den Fragebogen vollständig ausgefüllt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage

1. Organisationen sind unzufrieden mit den Partizipationsmöglichkeiten in der vorparlamentarischen Phase

83,8 % sind nicht mit den aktuellen Partizipationsmöglichkeiten zufrieden und fast 70% fühlen sich nicht in der vorpalamentarischen Phase integriert.

2. Organisationen haben gewisse Anreize warum sie partizipieren wollen

Die Motivation für die Teilnahme an Gesetzwerdungsprozessen beziehen Organisationen in erster Linie aus der Einflussnahme auf die Gesetzwerdung. Sie möchten ihre eigene Expertise in die Umsetzung von Gesetzesvorhaben einbringen und so eine Qualitätssteigerung in der Gesetzgebung erzielen. Zwischen 25-30% der Befragten sahen durch partizipative Prozesse auch eine Bestärkung im Eintreten für Organisationsziele, eine Verbesserung des Status Quo als auch die Möglichkeit zur Erhöhung der Transparenz in der Gesetzgebung allgemein.

3. Organisationen werden durch Hürden an der Partizipation gehindert

  • Für fast 80% der Organisationen sind die zur Verfügung stehenden Informationen zu in Entstehung befindlichen Gesetzesvorhaben  “zu wenig” bzw. “knapp”, die restlichen 20% bewerten sie als “ausreichend”. Keine einzige Organisation wählte die Antwortmöglichkeit “mehr als ausreichend” bzw. “ideal”.   Etwa 92% der befragten Organisationen erwarten sich mehr Informationen über neue, sie betreffende Bundesgesetzesvorhaben seitens der öffentlichen Hand.
  • Nur ein 1/4 der Befragten bewerten die wahrgenommenen Fristen für Stellungnahmen als ausreichend für die sorgfältige Bearbeitung der Stellungnahmen.
  • Mehr als die Hälfte der Organisationen, welche bereits Stellungnahmen abgegeben haben, nannten die Nichtbeachtung ihrer Beträge durch die Politik als Hindernis zur weiteren Partizipation. Etwa 42% gaben an, dass ihnen personelle Ressourcen fehlen, um im gewünschten Ausmaß Stellungnahmen abzugeben.
  • Organisationen, die keine Erfahrung bei Stellungnahmen haben und sich bisher als gehindert sahen nennen “Unzulänglichkeit der Information” (81,82%), “kein Wissen über neue Vorhaben” (45,45%) und “für relevantes Gesetzesvorhaben gab es keine öffentliche Begutachtung” (45,45%) als Hindernisse.

4. Es gibt gewisse Kanäle, die den Zugang in die Arena der Partizipation im Gesetzwerdungsprozess während der vorparlamentarischen Phase, reglementieren.

Derartige Kanäle sind in erster Linie Medien wie Zeitungen bzw. Presse, gefolgt von persönlichen Kontakten im Allgemeinen. Viele (47,49%) nannten auch die Dachverbände als Intermediär über den sie Informationen beziehen und immerhin 33,52% erhalten E-Mails bzw. Newsletter. Um den Informationsfluss zu verbessern gaben 65,92% an, dass sie über relevante Gesetzesvorhaben per E-Mail bzw. Newsletter informiert werden wollen, während 62% den direkten Austausch mit den Ministerien sehr schätzen würden und 51% seitens ihrer Dachverbände Informationen beziehen möchten.

5. Organisationen haben gewisse Vorstellungen wie Partizipationsmöglichkeiten in der vorparlamentarischen Phase aussehen sollen

Die Gegenüberstellung von aktuellen zu gewünschten Bezugskanälen für Informationen zeigt, dass die Verteilung mittels E-Mail bzw. Newsletter (Steigerung von 33,52% auf 65,92%) direkter Austausch mit den Ministerien (Steigerung von 30,17% auf 62,01%) und die österreichische Parlamentshomepage (Steigerung von 24,02% auf 34,64%) von den Organisationen stärker genutzt werden wollen.

Etwa 79% der Befragten stehen einer verstärkten Nutzung von neuen Medien in Gesetzwerdungsprozessen positiv gegenüber. Über 94% wünschen sich Feedback zu ihrer Partizipation seitens der öffentlichen Hand. Das Feedback soll laut den Befragten Informationen darüber enthalten, welche Auswirkungen der gesamte partizipative Prozess auf die Entstehung des Gesetzes hat (67,46%). Weiters werden eine Einladung zum Hearing im Parlament (57,99%) und Erläuterungen wie ihre Beiträge verwendet werden gefordert (46,15%).

Im offenen Teil der Umfrage wurde hauptsächlich der Bedarf geäußert nach ausreichenden Fristen sowie transparenten und vor allem rechtzeitigen Informationen, welche  in ein funktionierendes System, das für alle Interessierten offen zugänglich ist, eingebettet ist.

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