Als „schwarzen Tag für Partizipation in Österreich“ bezeichnet das Bündnis für Gemeinnützigkeit in einer Presseaussendung den heutigen 29. Juni 2017, an dem im Parlament das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 beschlossen werden soll. Die in dem Bündnis zusammengeschlossenen 18 Verbände, darunter die IGO, fordern die Abgeordneten zum Nationalrat auf, das Gesetz nicht zu beschließen.

Die Chronologie der Ereignisse, nachzulesen auf der Webseite des Parlaments:

  • Am 12. Mai 2017 übermittelt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts dem Parlament den „Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, das Datenschutzgesetz erlassen und das Datenschutzgesetz 2000 aufgehoben wird (DatenschutzAnpassungsgesetz 2018), und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens 23. Juni 2017„.
  • Aber schon am 7. Juni, also lang vor dem Ende der Begutachtungsfrist, folgt eine Regierungsvorlage, die am 16. Juni dem Verfassungsausschuss zugewiesen wird.
  • Der Verfassungsausschuss tritt am 26. Juni, einen (Arbeits)tag (!) nach dem Ende der Begutachtungsfrist zusammen. Dieser winkt mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP eine abgespeckte Version des Gesetzes durch, weil das von der Regierung geschnürte Gesetzespaket an der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zu scheitern drohte.

Der „Schönheitsfehler“ an der ganzen Geschichte: bis zum  Ende der Begutachtungsfrist waren über hundert zum Teil sehr umfangreiche und kritische Stellungnahmen eingegangen, die unmöglich weder vom Verfassungsdienst, noch vom Verfassungsauschuss entsprechend gewürdigt worden sein konnten.

Das Bündnis appelliert nun an die Abgeordneten dieses fragwürdige Vorgehen nicht mitzutragen und eine weitergehende Diskussion über dieses Vorhaben zu ermöglichen.

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