Trotz der kritischen Stellungnahmen vieler Institutionen, darunter der IGO, einiger ihrer Mitglieder und des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts – hat der Nationalrat am 26. April 2017 eine Novellierung des Versammlungsgesetzes und damit Einschränkungen der Versammlungsfreiheit beschlossen.
Die Ausübung der Versammlungsfreiheit wurde in langwierigen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen errungen. Sie ist eine wesentliche Säule der Demokratie. In Österreich ist sie verfassungsrechtlich in Artikel 12 Staatsgrundgesetz (StGG) sowie Artikel 11 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Die EMRK ist seit 1964 mit dem Verfassungsrang ausgestattet . Bis zum April 2017 war das Versammlungsgesetz (VersG) von 1953 nicht gravierend modifiziert worden.
Trotz des rechtlich und politisch hohen Werts der Versammlungsfreiheit beschloss der Nationalrat am 26.4. 2017 Änderungen des Versammlungsgesetzes, die von einigen als verfassungswidrig eingestuft werden. Welche Änderungen wurden beschlossen?
- Ausdehnung der Anzeigefrist für Versammlungen von 24 auf 48 Stunden.
- Ausweitung der Anzeigefrist auf eine Woche, bei der „beabsichtigte[n] Teilnahme von Vertretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte.“
- Es wird die Möglichkeit eingeräumt, eine Versammlung „die der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient und den außenpolitischen Interessen, anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen oder den demokratischen Grundwerten der Republik Österreich zuwiderläuft“ zu untersagen. Das setzt eine problematische bisher nicht dagewesene prognostisch-inhaltliche Interpretation von Versammlungen voraus.
- Einrichtung von „Schutzbereichen“ oder wie manche sagen „Verdrängungszonen„. Die Behörde kann einen Zone von max. 150 Metern um eine Versammlung definieren, innerhalb derer eine andere Versammlung verboten ist.
Die Positionen der IGO zu den Maßnahmen sind in unserer Stellungnahme nachzulesen.
Info-Veranstaltung
Darüber, was diese Maßnahmen in der Praxis für die Zivilgesellschaft bedeuten, informiert die IGO in Kooperation mit dem Ökobüro bei einem Kurz-Seminar mit Prof. Daniel Ennöckl (Universität Wien) und Jutta Matysek (Greenpeace CEE).
Wann: 11. Mai 2017 von 9-11 Uhr
Wo: Republikanischer Club, Rockhgasse 1, 1010 Wien
Um Anmeldung unter diesem Link wird gebeten.
Die Einladung können Sie hier herunterladen.
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