Die Verantwortlichen von gemeinnützigen Organisationen klagen häufig über die unterschiedliche Behandlung durch die Finanzämter und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit. Diese hat ihren Ursprung oft in unklaren oder unverständlichen Rechtsgrundlagen. Jetzt soll eine Arbeitsgruppe im Finanzministerium für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen.

Finanzminister Schelling hält Wort und löst sein Versprechen vom letzten Sommer ein: seit kurzem unterzieht eine Arbeitsgruppe bestehend aus Expert/innen des BMF, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und NPO-Vertreter/innen die 260 Seiten umfassenden Vereinsrichtlinien einer kritischen Prüfung und wird bis zur Jahresmitte Änderungen vorschlagen, die für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen sollen. Dies schließt auch die Möglichkeit von Änderungen in den §§ 34-47 der Bundesabgabenordnung (BAO) mit ein, sofern notwendig.

 

Die erste Sitzung hat im Februar im BMF stattgefunden und diente der Bestandsaufnahme und einer ersten Diskussion der Erwartungen an ein verbessertes Gemeinnützigkeitsrecht. Die nächste Sitzung findet Anfang April statt.

 

In der Arbeitsgruppe werden die gemeinnützigen Organisationen durch die Geschäftsführer der IGO und des FVA, DI Franz Neunteufl und Dr. Günther Lutschinger, sowie durch Univ. Prof. Dr. Markus Achatz vertreten, der dafür mit einem Mandat des im Dezember neu gegründeten „Bündnis für Gemeinnützigkeit“ ausgestattet wurde. Sie nehmen auch konstruktive Hinweise und Verbesserungsvorschläge zur steuerlichen Behandlung von gemeinnützigen Organisationen entgegen.

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