Das seit zweieinhalb Jahren auf Eis liegende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird jetzt im Verfassungsausschuss beraten. Am 5. Oktober fand dazu ein ExpertInnenhearing statt. Dabei wurden offene Punkte am vorliegenden Gesetzesentwurf deutlich. Beispielsweise könnten staatliche Aufträge weiterhin geheim gehalten werden.
Wesentliche Inhalte des Informationsfreiheitsgesetzes sollen
- die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit
- und die Schaffung einer Informationsverpflichtung sowie eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Informationen sein.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es noch einiger Korrekturen – das wurde beim ExpertInnen-Hearing am 5. Oktober im Verfassungsausschuss des Parlaments sehr deutlich. Die wesentlichste Befürchtung der im Vorfeld schriftlich abgegebenen 70 Stellungnahmen, nämlich dass die zahlreichen Ausnahmen eine Informationsverpflichtung verhindern können, erhärtete sich.
Die Bemühungen der Regierung Informationsfreiheit in Österreich zu gewährleisten, sind dringend notwendig. Im Global Right to Information Ranking belegt Österreich zum jetzigen Zeitpunkt – hinter Liechtenstein, den Philippinen und Tadschikistan – von 111 Ländern den letzten Platz. Auch unter den EU-15 ist Österreich das letzte Land, in dem Amtsverschwiegenheit und nicht das Recht auf Informationsfreiheit ein Verfassungsprinzip darstellt. Und das obwohl Transparenz im staatlichen Handeln und die Entwicklung hin zu einer bürgernahen Entscheidungsfindung in der Europäischen Grundrechtecharta (Art 42) verankert sind.
Bundesminister Thomas Drozda zeigte sich trotz der Kritik optimistisch, dass das Gesetz heuer noch verabschiedet werden kann. Er und VertreterInnen der Parlamentsparteien wurden nun von Journalistenorganisationen und dem Forum Informatonsfreiheit zu einem Runden Tisch geladen.
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