Ab 2018 sind alle begünstigten Spendenorganisationen von Gesetzes wegen verpflichtet, Name, Geburtsdatum und Spendenbetrag ihrer Spenderinnen und Spender, die ihre Spende aus 2017 von der Steuer absetzen wollen, elektronisch an das Finanzministerium zu übermitteln. Die dafür notwendige Verordnung, mit der Inhalt und Verfahren der elektronischen Übermittlung festgelegt werden, soll noch im Oktober veröffentlicht werden.
Die gute Nachricht vorweg: viele Fragen, die durch die neue, im Zuge der Steuerreform 2015/16 beschlossene Datenübermittlungsverpflichtung aufgeworfen wurden, beantwortet das BMF auf seiner Seite Fragen und Antworten „Automatische Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben“.
Die schlechte Nachricht: der Entwurf für die so genannte Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung (DÜV) wirft neue, schwerwiegende Probleme auf und macht es nach Ansicht des Fundraising Verbandes (FVA) den Spenden sammelnden Organisationen schlichtweg unmöglich, die verlangten Informationen mit einem vertretbaren Aufwand und Haftungsrisiko in der gewünschten Form zu übermitteln.
Der FVA hat die Hauptkritikpunkte in einer fünfseitigen Punktation zusammengefasstund verhandelt darüber derzeit mit dem BMF, um eine einvernehmliche Lösung und die erforderlichen Änderungen herbeizuführen.
Eine wesentliche Kritik an der den Spenden sammelnden Organisationen aufgezwungenen Maßnahme lässt sich allerdings nicht im Verordnungsweg, sondern nur politisch lösen: die Kosten der notwendigen Umstellung und Datenerfassung werden von den betroffenen Organisationen mit 30 Millionen Euro beziffert.
Der Finanzminister stellte sich bisher gegenüber allen Forderungen nach einer Abgeltung dieser Kosten taub. Die betroffenen Spendenorganisationen reagieren darauf mit wachsender Verärgerung und wollen das nicht hinnehmen: handelt es sich doch um Beträge, die wieder aus Spenden aufgebracht werden müssen.
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