Viel Widerstand gab es zuletzt von den Sportvereinen und anderen gemeinnützigen Vereinen gegen die Registrierkassenpflicht und gegen zu enge gesetzliche Grenzen bei der Mittelbeschaffung, etwa bei Vereinsfesten. Gestern hat die Regierung im Ministerrat mehrere Änderungen beschlossen, die den Beschwerdeführern weitgehend entgegenkommen.
Hauptkritikpunkt der Vereine war die Registrierkassenpflicht, die mit dem Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2015/16 und empfindlichen Strafen auch viele Sport- und Musikvereine sowie Freiwillige Feuerwehren und Blaulichtorganisationen mit voller Härte getroffen hätte.
Jetzt soll die Umsatzgrenze, ab der eine elektronische Registrierkasse verpflichtend vorgeschrieben ist, für gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts (von bisher 15.000) auf 30.000 Euro angehoben und damit das Gesetz rechtzeitig vor dem Sommer entschärft werden. Diese Regelung wird für Umsätze von allen Unternehmen gelten, die außerhalb von festen Räumlichkeiten oder auf Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten erzielt werden („Kalte-Hände-Regelung“).
Weitere wichtige Erleichterungen für Vereine wird es bei der Veranstaltung von Vereinsfesten geben, die jetzt über das Jahr gerechnet bis zu 72 Stunden (statt bisher 48h) dauern dürfen, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Auch hier gibt es keine Registrierkassenpflicht.
Außerdem wird in Zukunft sichergestellt sein, dass die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern – insbesondere bei Zusammenarbeit mit Gastwirten – keine Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht auslöst.
Spätestens zu Weihnachten sollen sich die Vereine dann aber bei ihren Mitgliedern auch erkenntlich zeigen dürfen: Zuwendungen von Vereinen an ihre Mitglieder sollen im Ausmaß von bis zu 100 Euro pro Vereinsmitglied möglich sein, ohne das dies steuerschädlich für den Verein ist.
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