Gemeinnützigkeitsgesetz bringt wichtige Verbesserungen für alle gemeinnützigen Organisationen, aber weitere Schritte müssen folgen.

Mit der Verabschiedung des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 gestern im Parlament hat die Regierung einen wichtigen Punkt aus ihrem Arbeitsprogramm erfüllt: gemeinnützigen Stiftungen wird es in Zukunft leichter gemacht, ihren wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl in Österreich zu erfüllen. Langfristig hofft man damit ein Potenzial von jährlich 1 Milliarde Euro für gemeinnützige Zwecke zu heben.

Das Gesetz bringt aber nicht nur für gemeinnützige Stiftungen wichtige Verbesserungen: Bei der Veräußerung von Immobilien, die ein gemeinnütziger Verein im Zuge von Schenkungen oder Verlassenschaften erhalten hat, wird ab 1. Jänner 2016 keine Grunderwerbsteuer mehr eingehoben. Auch der Transfer von Geld und Leistungen zwischen Vereinen und anderen Körperschaften, die den gleichen gemeinnützigen Zweck verfolgen, wird erstmals unbedenklich sein.

Aber: Geld ist nicht alles. Die IGO – Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen erinnert die Regierung deshalb bei der Gelegenheit an weitere für ihre Mitglieder wichtige Punkte aus dem Arbeitsprogramm. So hat die Regierung bei ihrem Amtsantritt vor zwei Jahren auch versprochen, einen klaren Rechtsrahmen für alle gemeinnützigen Organisationen zu schaffen, die Gesetzgebungsprozesse transparenter und offener zu gestalten und die Menschenrechtsbildung insbesondere auch in den Schulen auszubauen, um das Menschenrechts- und Demokratieverständnis und die Zivilcourage zu fördern.

IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl dazu: „Wir freuen uns über die Verbesserungen, die das neue Gesetz mit sich bringt. Aber wie Staatssekretär Harald Mahrer selbst sagt: es ist ein erster Schritt und weitere Schritte müssen jetzt folgen“.

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