Dieser Tage ging in der Erste Lounge in Wien die Erste Österreichische Dachverbandskonferenz des Dritten Sektors über die Bühne. Vertreter/innen von 36 Verbänden folgten der Einladung der IGO, gemeinsam den Blick auf Aufgaben und Potenziale für gemeinnützige Organisationen in der Zukunft zu richten. Wertvolle Impulse kamen dabei u.a. von Karl Wilding (National Council for Voluntary Organisations – UK), Karin Fehres (Deutscher Olympischer Sportbund – D) und Staatssekretärin Sonja Steßl (BKA – Ö).

IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl zeigte sich zu Beginn zufrieden mit der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der rund 50 geladenen Dachverbände seiner Einladung gefolgt war. Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass es trotz aller Unterschiede gelingen würde gemeinsame Anliegen zu identifizieren und Vereinbarungen für die zukünftige Zusammenarbeit zu treffen. Ziel sei es, geeignete Strukturen zu finden, welche die Verhandlungsposition des 3. Sektors gegenüber dem Staat und der Regierung verbessern.

Für den Gastgeber und Sponsor der Veranstaltung begrüßte Günter Benischek, Leiter des Social Banking bei der Erste Bank, die Anwesenden. Er wies auf die erfolgreiche Zusammenarbeit der Bank mit den gemeinnützigen Organisationen hin und unterstrich die weitreichende Innenwirkung dieser Zusammenarbeit im Unternehmen.

Als erster Gastredner ergriff Karl Wilding, Politischer Direktor des NCVO – National Council for Voluntary Organisations, aus Großbritannien das Wort. Die Organisation existiert seit 1919 und versammelt mehr als 11.000 Freiwilligenorganisationen unter ihrem Dach. Nach einer kurzen Vorstellung seiner Organisation und ihren Aktivitäten ging Karl Wilding in seiner Präsentation auf das über die Jahre wechselnde Verhältnis zwischen dem Staat und dem Freiwilligensektor in Großbritannien ein. Neben bekannten Herausforderungen, wie einer sinkenden Finanzierung gemeinnütziger Leistungen durch die öffentliche Hand und der wachsenden Bedeutung neuer Finanzierungsformen sieht sich der 3. Sektor in Großbritannien einer Reihe anderer Herausforderungen, wie etwa einer feindseliger gewordenen Öffentlichkeit und der Forderung nach mehr Transparenz sowie einem sich wandelnden Verständnis von Freiwilligkeit gegenüber.

Nach Karl Wilding präsentierte Karin Fehres vom Deutschen Olympischen Sportbund das Bündnis für Gemeinnützgkeit, dessen Sprecherin sie derzeit ist. Dem Bündnis gehören 10 große Dachorganisationen sowie mehrere Expertinnen und Experten aus dem Bereich des – in Deutschland so genannten – bürgerschaftlichen Engagements an. Das 2009 gegründete Bündnis nimmt nur dann eine öffentliche Position ein, wenn dem ein einstimmiger Beschluss zugrunde liegt. Einzelenen Mitgliedern bleibt es aber unbenommen, Minderheitenmeinungen nach außen zu vertreten. Dem Bündnis sind wesentliche Verbesserungen im deutschen Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, wie das „Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ (2009) und das „Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzt (2013) zu verdanken.

Schließlich spach Frau Staatssekretärin  Sonja Steßl vom Österreichischen Bundeskanzleramt über das Verhältnis von Politik und Zivilgesellschaft in Österreich. Sie zollte dem aktuellen zivilgesellschaftlichen Engagement in Zusammenhang mi der Flüchlingskrise Anerkennung und sprach sich für eine enge Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen und staatlichen Akteur/innen aus. Sie verwies auf das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015, das am selben Tag zur Begutachtung verschickt worden war und mit dem insbesondere die Gründung von gemeinnützigen Stiftungen in Österreich erleichtert und gefördert werden soll.

Den 2. Konferenztag eröffnete die Moderatorin Karin Michaela Krischanitz von der Beratungskooperative coop3 mit dem Hinweis auf das Motto der Veranstaltung und der Frage nach dem gemeinsamen Wirken als Dachorganisationen des 3. Sektors.

Im abschließendem Plenum stellten sich die Teilnehmer/innen, unerstützt durch die Erfahrungen von Karin Fehres die Frage, inwieweit das deutsche Modell des Bündnisses für Gemeinnützigkeit Vorbildcharakter für Österreich haben könnte.

Handlungsbedarf und Chancen für eine verbesserte Zusammenarbeit wurden von den Teilnehmer/innen vor allem bei folgenden Themen festgestellt:

  • Bei der Forderung nach mehr Teilhabe an der Gesetzwerdung und an Gesetzesänderungen, welche den Sektor mittelbar oder unmittelbar betreffen.
  • Bei der Forderung nach größerer finanzieller Sicherheit und Berechenbarkeit Vertragsverhältnissen mit dem Bund und den Ländern.
  • Bei der Ausgestaltung aktueller Gesetzesvorhaben und Verhandlungsgegenstände wie dem Informationsfreiheitsgesetz, der Novellierung des Vergaberechts, dem Spendenrecht und diversen steuerlichen Themen.

Eine Mehrheit der vertretenen Dachorganisationen unterstützte den Vorschlag eines Teilnehmers an die Adresse der IGO, in den nächsten Monaten zu einem weiteren, halbtägigen Treffen einzuladen, bei dem konkrete Vereinbarungen zu Zielen und Inhalten sowie zu der Arbeitsweise eines solchen Netzwerks getroffen werden sollen.

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