Bereits im August endete die Begutachtungsfrist für das Auslandsfreiwilligendienstegesetz, mit dem die verschiedenen Auslandsdienste: Zivil-, Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste im Freiwilligengesetz zusammengeführt und finanziell abgesichert werden sollen. Frauen sollen gleichen Zugang wie Männer zu diesen Auslandsdiensten bekommen.
Die Regierung kommt damit einer Verpflichtung nach, die sie sich selbst im Regierungsprogramm auferlegt hat. Im einzelnen sind folgende Änderungen geplant:
- die Zusammenführung der Strukturen für Auslandsfreiwilligendienste unter dem Dach des Freiwilligengesetzes: Für die Förderung und Zulassung der Träger von Gedenk-, Friedens- und Sozialdiensten war bisher das Innenministerium, für jene außerhalb des Zivildienstgesetzes das Sozialministerium zuständig. Diese Regelungen sollen nun im Freiwilligengesetz zusammengefasst werden.
- die Verkürzung der Frist in § 12c ZDG von 12 auf 10 Monate.
- die Möglichkeit der Anrechnung einer mindestens 10-monatigen Teilnahme an einer Tätigkeit im Jugendfreiwilligendienst auf den ordentlichen Zivildienst;
- die Vereinfachung und Anpassung der Regelungen des FreiwG an die speziellen Erfordernisse der Auslandsfreiwilligendienste nach Konsultation der Träger;
- die finanzielle Absicherung der Auslandsfreiwilligendienste: Der jährliche Förderbeitrag des Bundes wird im Gesetz verankert, die Vergabe der Förderungen wird nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen;
- die gleichen Rahmenbedingungen für die teilnehmenden Frauen und Männer, die sich durch die Zusammenführung der Dienste unter dem Dach des Freiwilligengesetzes ergeben: Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr, mindestens 150 Stunden pädagogische Betreuung und Begleitung, sowie Taschengeld, dessen Höhe innerhalb einer gewissen Bandbreite von den Trägern bestimmt werden kann.
Das Echo der betroffenen Organisationen auf die vorgeschlagenen Änderungen war bisher durchaus positiv: Volkshilfe, Caritas, Jugend eine Welt, AG Globale Verantwortung, Bundesjugendvertretung u.v.a. begrüßten die Maßnahmen grundsätzlich und empfahlen in ihren Stellungnahmen lediglich einige Änderungen, wie etwa eine längere Übergangsfrist – das Gesetz soll bereits mit 1.1.2016 in Kraft treten – und mehr Flexibilität bei der geforderten pädagogischen Vorbereitung und Betreuung vor Ort sowie bei der maximalen Tätigkeitszeit pro Woche (40 statt 34 Stunden).
Die Industriellenvereinigung sprach sich gegen eine Finanzierung durch den dienstgeberfinanzierten Familienlastenausgleichsfonds sowie gegen die Abgangsdeckung aus den Mitteln der Arbeitsmarktpolitik aus.
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