Seit gestern ist offiziell, dass die Regierung durch ein umfassendes Gemeinnützigkeitspaket ein positives Klima für gemeinnützige Stiftungen und Verbesserungen für alle gemeinnützigen Organisationen in Österreich schaffen will. Einige langjährige IGO-Forderungen werden damit endlich erfüllt, andere blieben diesmal noch auf der Strecke. Die IGO hat die von der Regierung vorgestellten Maßnahmen zur Förderung der Zivilgesellschaft analysiert und fasst alle relevanten Neuerungen für Sie zusammen.
Im Rahmen ihrer Klausur vom 24. März 2015 präsentierte die Regierung ihr neu geschnürtes Gemeinnützigkeitspaket für mehr Beschäftigung, nachhaltiges Wachstum und eine stärkere Zivilgesellschaft. „Wir freuen uns, dass nun endlich die notwendigen Weichen für eine gemeinnützige Stiftungslandschaft in Österreich gestellt werden. Auch andere langjährige Forderungen der Gemeinnützigen werden mit dem Paket erfüllt – das ist ein guter Anfang.“ sagt Franz Neunteufl, Geschäftsführer der IGO.
Konkret sieht das Gemeinnützigkeitspaket eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des gemeinnützigen Stiftungsrechts vor. Die Gründung einer Stiftung soll so einfach werden, wie die Gründung eines Vereins. Dadurch sollen – ähnlich wie in Deutschland oder der Schweiz – Mittel für gemeinnützige Zwecke mobilisiert werden. Die steuerlich begünstigte Kapitalausstattung von spendenbegünstigten, gemeinnützigen Stiftungen wird auf bis zu 10% der Jahreseinkünfte und max. 500.000€ für 5 Jahre gedeckelt.
Gemeinnützige Organisationen sollen von der Grunderwerbssteuer und der Grundbucheintragungsgebühr befreit werden.
Auch die Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Organisationen soll erleichtert werden. Bisher riskiert ein gemeinnütziger Verein, der Geld oder Leistungen an einen anderen gemeinnützigen Verein weitergibt, den Verlust der Gemeinnützigkeit und hohe Steuernachzahlungen. Das soll jetzt anders werden: So wie in Deutschland soll es jetzt auch in Österreich die Möglichkeit der Mittelweitergabe bei gleichem oder ähnlichem gemeinnützigen Zweck geben.
Ein Alternativfinanzierungsgesetz, mit dem das Crowdfunding für innovative Projekte in Zukunft erleichtert werden soll, wird auch den gemeinnützigen Organisationen zu Gute kommen. Die IGO erinnert bei der Gelegenheit die Regierung daran, dass Österreich eine in der EU-Prospektrichtlinie vorgesehene Ausnahme für gemeinnützige Organisationen noch nicht umgesetzt hat.
Wermutstropfen bleibt, dass viele gemeinnützige Zwecke offenbar weiterhin von der Spendenabsetzbarkeit ausgeschlossen bleiben sollen. Organisationen, die in der Erwachsenenbildung, Kunst und Kultur oder im Tierschutz tätig sind, bleiben weiterhin diskriminiert.
Gabi Gerbasitis, Vorstandsmitglied der IGO und Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich zeigt sich schwer enttäuscht darüber: „Es ist eine kulturpolitische Niederlage, dass Kunst und Kultur weiterhin bei der Spendenbegünstigung benachteiligt sind.“
Zum Tierschutz sagt Franz Neunteufl: „Es ist nicht einzusehen, warum im In- und Ausland respektierte österreichische Tierschutzorganisationen nicht steuerlich begünstigt sein sollen.“
Hintergrundpapiere der Regierung zum Download:
Eckpfeiler des Gemeinnützigkeitspakets
Potenziale des Gemeinnützigkeitspakets
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