Obwohl nicht direkt Gegenstand der Verhandlungen, stehen die Chancen nicht schlecht, dass wir nächste Woche auch erfahren, ob es endlich zu den erhofften Änderungen beim gemeinnützigen Stiftungsrecht kommt.

Nach den der IGO vorliegenden Informationen enthält der Gesetzesentwurf aus dem Kabinett von Staatssekretär Harald Mahrer alle notwendigen Änderungen in der Bundesabgabenordnung, dem Einkommensteuergesetz, im Körperschaftssteuergesetz und im Stiftungseingangssteuergesetz, die notwendig sind, um endlich auch in Österreich mehr Stiftungsvermögen für gemeinnützige Zwecke zu mobilisieren. In den letzten Tagen erfolgte noch die Feinabstimmung mit dem BMF. Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, was der Koalitionspartner zu dem Entwurf sagt…

 

Wermutstropfen bleibt die verlangte elektronische Datenübermittlung mithilfe eines verschlüsselten, so genannten „bereichsspezifischen Personenkennzeichens“, das aus Vor- und Zuname und dem Geburtsdatum der Spender- bzw. Stifter/innen generiert wird.

 

Erfreulich: die letztes Jahr erfolgte Anhebung der Grunderwerbsteuer für Gemeinnützige soll wieder zurückgenommen werden.

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