Die spendensammelnden Organisationen können aufatmen: Die Diskussion um die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Spenden an begünstigte Organisationen scheint bis auf weiteres vom Tisch.
Anlass zu der Annahme gibt die jüngste Diskussion im Spendenbeirat, einem Gremium, das vom Gesetzgeber zur Evaluierung der Spendenabsetzbarkeit und Beratung des Finanzministers eingesetzt wurde und dem auch die IGO angehört.
Der Beirat hat sich vor kurzem kritisch mit einem Evaluierungsbericht des NPO&SE Kompetenzzentrums der WU auseinandergesetzt, in dem die Autoren zu dem Urteil gelangen, „dass ein erklecklicher Teil des Steuerentfalls nicht den spendensammelnden Organisationen als zusätzliche Spenden zugeflossen sind, sondern bei den SpenderInnen als reine Steuerersparnis verblieb“.
Dieser Mitnahmeeffekt hat Ende letzten Jahres die Experten rund um die Steuerreformkommission dazu veranlasst „eine Förderung von NGO außerhalb des Steuerrechts“ zu erwägen, was für erhebliche Aufregung unter den Spendenorganisationen gesorgt hat (siehe dazu: Wackelt die Spendenabsetzbarkeit?).
Jetzt hat der Spendenbeirat festgestellt, dass er nach Lektüre des Evaluierungsberichts derzeit keinen Anlass sieht, dem Finanzminister eine Änderung bei der Absetzbarkeit von Spenden zu empfehlen.
Auch eine andere Empfehlung der Steuerexperten an die Steuerreformkommission, nämlich „die abgeschaffte Verknüpfung mit der Sozialversicherungsnummer der Spender wieder einzuführen, um eine Überprüfbarkeit zu gewährleisten“, dürfte inzwischen ins Leere gehen. Im Finanzministerium hat man nämlich erkannt, dass dies aus datenschutzrechtlichen Gründen tatsächlich unmöglich ist. Abhilfe soll jetzt eine so genannte „bereichsspezifische Personenkennung“ schaffen, die mithilfe von Vor- und Zuname sowie dem Geburtsdatum der SpenderInnen eine einwandfreie Identifikation erlaubt – ohne den Datenschutz zu verletzen.
Die Sozialversicherungsnummer im Zusammenhang mit dem Spenden ist damit Geschichte. Den begünstigten Organisationen bleibt es aber über kurz oder lang trotzdem nicht erspart, gemeinsam mit den am Zahlungsverkehr beteiligten Instituten und jenen SpenderInnen, die ihre Spenden von der Steuer absetzen wollen, für die Erfassung und Weitergabe der (richtigen!) Daten zu sorgen. Die Beamten im BMF haben nämlich deutlich gemacht, dass dies Teil eines ehrgeizigen Projekts ist, an dessen Ende eine weitgehend automatisierte ArbeitnehmerInnenveranlagung stehen soll. Dabei werden Spenden und andere Abzugsposten wie etwa freiwillige Beiträge an Religionsgemeinschaften oder Selbstverwaltungskörper – so wie das jetzt schon bei der Lohnsteuer geschieht – nur einmal erfasst und müssen von den SteuerzahlerInnen nicht noch einmal angegeben werden.
Angesichts des Umfangs des Vorhabens und der daran beteiligten Akteure ist es allerdings wenig wahrscheinlich, dass dies wie vom BMF angepeilt bereits im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2017 erstmals möglich sein wird.
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