Durch den Bericht der Steuerreformkommission ist auch die Spendenabsetzbarkeit ins Gerede gekommen:

Sie sei „verwaltungsaufwändig“ und kann „kaum überprüft“ werden. Zudem habe eine Evaluierung durch die Wirtschaftsuniversität Wien ergeben, dass „ein erklecklicher Teil des Steuerentfalls nicht den spendensammelnden Organisationen … zugute (kam), sondern bei den SpenderInnen als reine Steuerersparnis (verblieb)„.

Daher sollte eine Förderung von NGO „außerhalb des Steuerrechts“ geprüft werden. Hier liebäugeln offenbar manche Expert/innen und Politiker/innen mit dem in Großbritannien praktizierten Top-up Modell, bei dem der Staat die mit der Spende theoretisch anfallende Steuerersparnis direkt an die spendensammelnden Organisationen ausbezahlt (bei einer Veranstaltung der IGO im Oktober 2014 wurde das Modell näher erläutert).

Anderenfalls sollte „zumindest die abgeschaffte Verknüpfung mit der Sozialversicherungsnummer der Spender wieder eingeführt werden, um eine Überprüfbarkeit zu gewährleisten„, so die bis zuletzt unter strenger Geheimhaltung tagenden Steuerexpert/innen weiter.

Für die IGO bedeutet das ein Déjà-vu, hat sie doch 2010 im Zuge einer Petition an den Finanzminister mehr als 220 Geschäftsführer/innen und Obleute spendenbegünstigter Organisationen gegen die „Verpflichtung zur Übermittlung der Sozialversicherungsnummer im Zusammenhang mit dem Spendenvorgang“ mobilisiert. Wenig später wurde diese Auflage dann auch tatsächlich zurückgenommen.

Wir sind heute wie damals der Meinung, dass es schlimm genug war, dass Österreich erst 2009 als eines der letzten Länder in Europa die Spendenbegünstigung für mildtätige Organisationen und (2012) auch für Umwelt- und (zum Teil) Tierschutzorganisationen eingeführt hat und plädieren im Gegenteil für ihre Ausweitunginsbesondere auf die Bereiche Gesundheitsvorsorge, Bildung, Jugend, Tierschutz (auch ohne Tierheime), Kunst und Kultur. So lautet auch eine der Handlungsempfehlungen in dem Zivilgesellschaftsindex, den die IGO im Juni 2014 veröffentlicht hat.

Die Weitergabe der Sozialversicherungsnummer ihrer Spender und Spenderinnen an die Finanzbehörde durch unsere Mitglieder lehnt die IGO mit der selben Begründung wie schon vor vier Jahren ab:

  • Sie ist datenschutzrechtlich mehr als bedenklich,
  • Sie verunsichert die Spender und Spenderinnen und führt sehr wahrscheinlich zu einem deutlichen  Rückgang der Spendenbereitschaft, in Zeiten, wo die Finanzierung gemeinnütziger Aufgaben ohnehin immer schwieriger wird,
  • Sie bürdet den spendensammelnden Organisationen eine Last und Verantwortungauf, die von Rechts wegen bei der Hoheitsverwaltung liegt.

Was nun den möglichen Umstieg auf ein anderes, zum Beispiel das britische Top-up Modell angeht, bei dem der Staat direkte Zahlungen an die Organisationen leistet, geben wir folgendes zu bedenken:

  • Laut Expert/innen ist die Verwaltung dieses Modells um nichts weniger aufwändig als die individuelle Spendenabzugsfähigkeit.
  • Manche gemeinnützigen Organisationen, insbesondere im Menschenrechts- oder Umweltbereich, lehnen es grundsätzlich ab, vom Staat Geld entgegenzunehmen, um ihre Unabhängigkeit nicht zu gefährden.
  • Große Skepsis herrscht auch unter den NGO, wie dauerhaft und von konjunkturellen oder politischen Entwicklungen unabhängig eine solche Finanzierung durch den Staat sein würde.

Siehe dazu auch bis zum 24.12.2014 in der ORF TV-ThekAbsetzbarkeit von Spenden wackelt / ZIB Magazin vom 17.12.2014 um 19.45 Uhr

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