Das von Staatssekretär Harald Mahrer Anfang Oktober angekündigte Gesetz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements zielt vor allemauf die Mobilisierung des in Österreich vorhandenen Stiftungsvermögens für das Gemeinwohl ab („das Land zum Blühen bringen“). Die dazu notwendigen steuerlichen Änderungen lassen aber Auswirkungen nicht nur auf Stiftungen, sondern auf alle gemeinnützigen Organisationen erwarten.

Um die seit langem kritisierte Schieflage in Österreich zwischen den gemeinnützigen und den eigennützigen Stiftungen zu beseitigen, sollen das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BStFG), die Bundesabgabenordnung (BAO), das Einkommensteuergesetz (EStG) und möglicherweise einige andere Steuergesetze so verändert werden, dass Zuwendungen zu gemeinnützigen Stiftungen zukünftig attraktiver werden.

Mahrer verfolgt damit ein Vorhaben, zu dem sich die Regierung in ihrem Arbeitsprogramm vom Dezember 2013 verpflichtet hat, und hofft es bis zur Jahresmitte 2015 in die Zielgerade zu bringen. Er kommt damit auch einer von den gemeinnützigen Organisationen und ihren Dachverbänden seit langem erhobenen und zuletzt in dem von der IGO veröffentlichten „Zivilgesellschaftsindex“ enthaltenen Forderung nach.

Bei den derzeit zwischen dem BMWFW, dem BMI und dem BMF geführten Verhandlungen geht es um eine Vereinfachung der Gründung von gemeinnützigen Stiftungen sowie eine Reihe abgabenrechtlicher Begünstigungen, die sich jedoch nicht allein auf Stiftungen erstrecken werden: Diskutiert werden – nach deutschem Vorbild – insbesondere Ausnahmen von der bisher in der BAO geforderten Unmittelbarkeit bei der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks sowie Änderungen im § 4a EStG, mit dem die Spendenbegünstigung geregelt wird.

Erfreulich: die befürchtete Einschränkung der geplanten Verbesserungen auf wissenschaftliche Zwecke scheint jetzt vom Tisch.

Bedenklich: die Beamten im BMF erheben neuerlich die Forderung nach einer verpflichtenden Übermittlung der Sozialversicherungsnummer im Zusammenhang mit dem Spendenvorgang, um Missbrauch zu verhindern und die Kontrolle zu erleichtern.

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