Ohne den Ergebnissen des Zivilgesellschaftsindexprojekts vorzugreifen kann jetzt schon gesagt werden, dass nicht nur NPO Vertreter/innen, sondern auch namhafte Steuerexperten für eine Reform des österreichischen Gemeinnützigkeitsrechts eintreten. Während sich große NPO in der Regel leichter Rechtssicherheit verschaffen können, sind sich kleinere NPO oft nicht einmal der Risiken bewusst, die sie eingehen.

Im Zuge der Erhebungen für das Zivilgesellschaftsindexprojekt, das die IGO aktuell gemeinsam mit dem NPO Kompetenzzentrum an der Wirtschaftsuniversität Wien und CIVICUS durchführt, hat die IGO zwei Dutzend ausgewiesene Gemeinnützigkeitsexpert/innen befragt und mit mehreren von ihnen ausführliche Interviews geführt.

Dabei standen folgende Fragen im Vordergrund:

  • Was sind Ihrer Erfahrung nach die 3 – 5 häufigsten, aus dem Steuerrecht erwachsenden Problemstellungen oder Risiken, denen sich gemeinnützige Organisationen – Vereine, Stiftungen und Kapitalgesellschaften – in Österreich gegenübersehen?
  • Welche gesetzlichen Änderungen oder anderen Maßnahmen wären Ihrer Meinung nach notwendig, um diese Problemstellungen und Risiken abzuschwächen oder zu beseitigen?
  • Welche gesetzlichen Regelungen oder Modelle im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sind Ihnen aus anderen Ländern bekannt, die Sie als beispielhaft und nachahmenswert für Österreich bezeichnen würden?

Kritisiert werden insbesondere die oft unklare Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Aktivitäten und die damit einhergehende unterschiedliche Steuerpflicht. Da in Österreich im Gegensatz zu anderen Ländern die Begünstigung respektive tatsächliche Abgabenlast nur im Zuge einer allfälligen Betriebsprüfung festgestellt wird, kommt es hier nicht selten zu bösen Überraschungen, wenn die Finanzverwaltung zu einer anderen Rechtsansicht kommt als die Leitungsorgane der betroffenen Organisation.

Große und finanzstarke Non-Profit Organisationen schützen sich dagegen, indem sie rechtzeitig einen Steuerberater konsultieren und auf formellem oder informellem Wege die Zustimmung der Finanzbehörde einholen. Kleineren Organisationen steht diese Möglichkeit meist nicht offen oder sie schenken allfälligen Risiken in dem Zusammenhang erst gar keine Beachtung. Dabei genügen schon kleinere formale Fehler in der Satzung oder eine Diskrepanz zwischen den in der Satzung genannten Mitteln zur Erreichung des gemeinnützigen Zweckes und der tatsächlichen Geschäftsführung, um die steuerliche Begünstigung ins Wanken zu bringen. Dies gilt erst recht, wenn die NPO beginnt wirtschafliche Aktivitäten zu setzen.

Die befragten Steuerexperten berichten aus ihrer Praxis, dass NPO immer wieder mit hohen Abgabenforderungen (insbesondere aus der Umsatzsteuer und Lohnabgaben) konfrontiert sind, die sich als existenzbedrohend erweisen können.

Abhilfe könnte hier eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts schaffen, die eine klarere Abgrenzung zwischen Profit- und Non-Profit Unternehmen bei gleichzeitig vereinfachten steuerlichen Rahmenbedingungen für letztere mit sich bringt. Beispiele dafür gibt es in Deutschland und in anderen Ländern.

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