Dass alternative Finanzierungsformen – was die Umsätze angeht – noch unbedeutend, aber nicht aufzuhalten sind und daher nach einem klaren Regelwerk verlangen, wurde kürzlich bei einer Veranstaltung im Haus der Europäischen Union in Wien im Beisein von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier und Wirtschaftsminister Mitterlehner deutlich.

Nicht nur Profit-Unternehmen, sondern auch gemeinnützige Organisationen fordern Erleichterungen.

Inzwischen erinnern die Grünen im Parlament an ihren Entschließungsantrag vom Oktober 2013, in dem sie u.a. fordern, dass sich auch „gemeinnützige Organisationen, die geprüft und vertrauenswürdig sind, direkt Geld bei BürgerInnen zur Realisierung ihrer Projekte ausleihen dürfen.“

Die IGO hat im Frühjahr 2013 einen Vorschlag für Gesetzesänderungen zugunsten von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen vorgelegt, welche im Rahmen ihrer Zwecke

  • bei natürlichen Personen Darlehen aufnehmen und / oder
  • Kredite oder Darlehen an andere gemeinnützige Einrichtungen vergeben und / oder
  • Wertpapiere oder Veranlagungen öffentlich anbieten.

Hier der Link zum Entschließungsantrag der Grünen. Dieser hat es bisher allerdings noch nicht auf die Tagesordnung des Finanzausschusses geschafft (nächste Sitzungen am 7.5. und am 24.6.2014).

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