Im Arbeitsprogramm der neuen Regierung finden sich einige Vorhaben, wie sie zum Teil seit Jahren von den gemeinnützigen Organisationen gefordert werden. Wir haben die wichtigsten hier für Sie zusammengefasst:
Kapitel: Wachstum und Beschäftigung
Ziel: Bedarfsgerechte Finanzierung für Unternehmen sicherstellen, Stärkung des österreichischen Finanz- und Kapitalmarktes
- Erarbeitung eines attraktiven Rechtsrahmens zur Verbesserung von Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodellen bis 31.3.2014 (gemäß des einstimmig beschlossenen Entschließungsantrags des Nationalrates vom 5.7.2013)
Kapitel: Integration
- Freiwilliges gesellschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätigkeit von MigrantInnen wird geschätzt und gefördert, ebenso die aktive Öffnung von Vereinen gegenüber MigrantInnen.
Kapitel: Soziales
- Weiterentwicklung des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ und Umweltjahres
- Alle Auslandsdienste werden unter Berücksichtigung des gleichberechtigten Zugangs für Frauen und Männer gesetzlich im Freiwilligengesetz (FreiwG) verankert und finanziell abgesichert werden.
- Zur Erprobung innovativer Ansätze in der Sozialpolitik sollen neue Finanzierungsquellen für NGO-Projekte zu gesellschaftlichen Problemfeldern durch Kooperationen mit der öffentlichen Hand und gemeinnützigen Stiftungen erschlossen werden. Mittels Social Impact Bonds finanzieren gemeinnützige Stiftungen Projekte. Wird durch deren (nachweislich messbare) Wirkung eine Ersparnis für die öffentliche Hand nachgewiesen, refundiert diese der gemeinnützigen Stiftung die Investition und führt das Projekt weiter.
Kapitel: Österreich in Europa und der Welt
Ziel: Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung stärken
- Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels.
- Erarbeitung einer Gesamtstrategie der Bundesregierung in Kooperation mit Parlament, Ressorts, Sozialpartnern und NGOs sowie der interessierten Öffentlichkeit mit dem Ziel, die Kohärenz der österreichischen EZA zu stärken, sie an neue Herausforderungen anzupassen und die entwicklungspolitische Bildungsarbeit zu fördern.
- Der jährliche budgetäre Rahmen für den Auslandskatastrophenfonds wird mit 20 Mio. Euro festgelegt, um auf die wachsende Zahl humanitärer Krisen reagieren zu können.
Kapitel: Justiz
Ziel: Moderne Regeln für eine moderne Gesellschaft
- Modernisierungen im Gesellschaftsrecht sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts („ABGB 200+“); Evaluierung GmbH Gesetz; Wahrung der Einheit von Sitz und Verwaltung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
- Stärkung der Transparenz, der Befugnisse und Strukturen der Wettbewerbsbehörden
- Bei Stiftungen: Verwirklichung der Transparenz durch Meldung wirtschaftlicher Kennzahlen durch das BMF an die Statistik Austria, bei konzernleitenden Stiftungen Lösung der Frage, ab welchem Zeitpunkt der Beherrschung ein Aufsichtsrat verpflichtend einzurichten ist, Schaffung einer rechtlichen Grundlage für gemeinnützige Stiftungen in ausgewählten Bereichen unter Einrichtung einer staatlichen Aufsichtsstruktur
Kapitel: Staatsreform und Demokratie
Ziel: Staatliches Handeln soll transparenter und offener gestaltet werden.
- Das Amtsgeheimnis wird, unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzt durch eine verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht aller Staatsorgane, Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (Open Government) und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen unter materiellem Gesetzesvorbehalt.
- Dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen unterliegen alle Organe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie Unternehmungen, die der Kontrolle der Rechnungshöfe unterliegen.
Ziel: Bessere Einbindung zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse.
- Transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses.
- Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für gemeinnützige Organisationen.
- Ausbau der Menschenrechtsbildung, auch in der Schule, zur Förderung des Menschenrechts- und Demokratieverständnis und der Zivilcourage.
Das Regierungsprogramm enthält aber auch einige „Dämpfer“, die wenig Gutes für gemeinnützige Organisationen erwarten lassen:
Kapitel: Finanzierungsvorbehalt
Sämtliche im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen – sofern sie zu Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen führen bzw. in den Ausgabenobergrenzen des Bundesfinanzrahmens keine Deckung finden – stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
Kapitel: Förderungen
- Auf Basis des Rechnungsabschlusses 2011 werden bei den Ermessensausgaben, die nicht gesetzlich determiniert sind, in den Jahren 2014 bis 2018 5 Prozent bei allen Gebietskörperschaften eingespart.
- Bis 31.3.2014 hat das BMF den Gebietskörperschaften einen Vorschlag für eine strukturelle Förderreform (incl. Art. 15a-B-VG Vereinbarung und Verordnung des BMF hinsichtlich Mindeststandards) vorzulegen mit dem Ziel, Doppel- u d Mehrgleisigkeiten zu beseitigen.
- Die FAG-Partner haben das Ziel, die Maßnahmen und den Ertrag zu definieren.
- Die Erreichung der Ziele ist jährlich zu evaluieren.
Das Arbeitsprogramm der neuen Regierung zum Download.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!