In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das Parlament eine Entscheidung über Erleichterungen für Klein- und Mittelbetriebe (KMU), Gemeinden und gemeinnützige Organisationen bei der Nutzung alternativer Finanzierungsformen vertagt und die (nächste) Bundesregierung damit beauftragt, in Abstimmung mit den europäischen Institutionen einen geeigneten rechtlichen Rahmen für Crowdfinancing Plattformen unter Berücksichtigung eines effektiven Anlegerschutzes zu schaffen.
Dabei hatte es bis zuletzt so ausgesehen, dass ein zwischen ÖVP und SPÖ ausverhandelter Kompromissvorschlag doch noch den Weg ins Parlament finden würde. Der Vorschlag sah eine Befreiung von der Prospektpflicht für KMU, Gemeinden und spendenbegünstigte Organisationen bis zu einem Betrag von 750.000 Euro vor.
Das ist zwar weniger, als die IGO gefordert hat, wäre aber immerhin ein kleiner Erfolg gewesen: die rund 700 gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen, die auf der Liste des BMF stehen, wären damit in die Lage versetzt worden, neue Wege der Finanzierung zu beschreiten, ohne vorher fünfstellige Eurobeträge für den vorgeschriebenen Prospekt auszugeben oder mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Konflikt zu geraten.
Jetzt hat das Parlament die Regierung beauftragt zu „prüfen, inwieweit eine unabhängige Stelle … selbst Prüfaufgaben übernehmen kann bzw. ob bestehende Prüfinstanzen im Sinne des Anlegerschutzes ausreichend sind (z.B. Spendenabsetzbarkeitsregelungen bei NGOs), um für kleinere und mittlere Finanzierungserfordernisse bis ca. 750.000 € die verhältnismäßig hohen Prospekterstellungs- und prüfungskosten zu reduzieren“.
Weiters hat das Parlament die Regierung aufgefordert „sich auf europäischer Ebene aktiv für die rasche Schaffung eines Rechtsrahmens für Crowdfinancing Plattformen unter Berücksichtigung eines effektiven Anlegerschutzes … einzusetzen“.
Ein in letzter Minute eingebrachter Entschließungsantrag der Grünen, der eine Anhebung der Prospektpflichtgrenze auf 3 Millionen Euro verlangte, fand keine Mehrheit. Stattdessen wurde die Grenze (von derzeit 100.000 Euro) auf 250.000 Euro angehoben.
Auch wenn die Entscheidung jetzt verschoben wurde, werden den weiteren Verlauf der Diskussion genau beobachten und weiter unseren Beitrag dazu leisten, weil wir davon überzeugt sind, dass es zusätzliche Lösungen auch für gemeinnützige Organisationen braucht und die Blockade gegen alternative Finanzierungsformen auf die Dauer nicht aufrecht zu halten sein wird.
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