Mit 1.1.2013 ist das Lobbyisten-Gesetz in Kraft getreten. Für gemeinnützige Organisationen, die Interessenvertretung betreiben, besteht seitdem die Möglichkeit sich in das Register des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) einzutragen.

Es handelt sich dabei zwar um „Soft Law“, das für Interessenverbände keine Sanktionen vorsieht, wenn diese sich nicht registrieren. Trotzdem empfiehlt die IGO allen Mitgliedern, die offiziell „strukturierte und organisierte“ Interessenvertretung betreiben, die Eintragung in das Register.

Bisher haben sich nur einige wenige Agenturen und Firmen in das Register eingetragen. Kein Wunder: braucht es dazu doch zunächst einmal eine Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte, einen Finanzonline Zugang und eine Registrierung beim Unternehmensserviceportal, dem zentralen Internetportal der österreichischen Bundesregierung für Unternehmen.

Ist das einmal geschafft, ist die Registrierung für „Interessenverbände“ relativ einfach: Es genügt eine kurze Beschreibung der Aufgaben, die Angabe der Anzahl der beschäftigten Interessenvertreter/innen und der Hinweis auf die Internetadresse. Die geschätzten Kosten der Interessenvertretung müssen erst ab nächstem Jahr eingetragen werden. Für die Registrierung wird Vereinen eine Gebühr von 100 Euro einmalig in Rechnung gestellt.

Die Agentur Kovar & Köppl hat ein White Paper verfasst, das in deutscher und in englischer Sprache wertvolle Hinweise für die praktische Umsetzung des Lobbyistengesetzes in Unternehmen und Vereinen anbietet.

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