Wir haben bereits darüber berichtet, dass die staatliche Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht nur den „Waldviertler“ Heini Staudinger, sondern auch gemeinnützige Vereine und andere Non-Profit Organisationen aufs Korn nimmt, die zur Finanzierung ihrer Tätigkeit neben klassischen Spenden auch zinsenlose Privatdarlehen annehmen. Bei einer vom VKI im Dezember veranstalteten Podiumsdiskussion, bei der auch Parteienverteter anwesend waren, zeigte sich der Geschäftsführer der FMA, Mag. Helmut Ettl, an einer raschen Lösung für Gemeinnützige interessiert. Jetzt hat er die IGO und einige ihrer Mitglieder Anfang Februar zu einem Gespräch eingeladen.

Bei dem Gespräch, an dem auf Seiten der Gemeinnützigen auch die Geschäftsführerin der ÖGUT, Gerlinde Wimmer, teilnahm, versicherten die Vertreter_innen der FMA, dass sie nicht von sich aus, sondern nur auf eine Anzeige hin tätig werden. Sobald aber eine Anzeige vorliegt, muss die FMA der Sache nachgehen, weil sie sich sonst des Amtsmissbrauchs schuldig machen würde.

Die FMA hat inzwischen auf ihrer Website Hinweise veröffentlicht, wie alternative Finanzierungsformen von gemeinnützigen Organisationen und KMU rechtskonform gemacht werden können. Sie beantwortet auch Anfragen zu konkreten Geschäftsmodellen, schränkt aber ein, dass sie nicht die Arbeit von Rechtsanwälten machen kann und darf.

Einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie sie von mehreren Teilnehmern an der Podiumsdiskussion im Dezember vorgeschlagen wurde, steht die FMA durchaus positiv gegenüber und empfiehlt der IGO darüber in der nächsten Zeit mit den Finanzsprechern der Parteien Gespräche zu führen.

Die Kanzlei Binder&Grösswang, die von Jugend eine Welt als Rechtsbeistand geholt wurde, hat ja bereits darauf hingewiesen, dass die EU Prospektrichtlinie im Artikel 1 eine Ausnahmemöglichkeit vorsieht, die von Österreich bisher nicht übernommen wurde. Durch eine kleine Änderung im Kapitalmarktgesetz (KMG) könnten somit zum Beispiel Gemeinnützige von der aufwändigen Prospektpflicht befreit werden. Die FMA hält es auch nicht für ausgeschlossen, dass ähnliche Ausnahmen für Gemeinnützige auch im Bankwesengesetz (BWG) geschaffen werden, durch die gemeinnützige Organisationen unter bestimmten Bedingungen von der Konzessionspflicht befreit werden könnten.

Die IGO wird sich jedenfalls, gemeinsam mit der ÖGUT und anderen Dachverbänden, für konstruktive Lösungen einsetzen, die es ihren Mitgliedern möglich macht, innovative Finanzierungsformen zu entwickeln und umzusetzen, ohne mit einem Fuß im Kriminal zu stehen.

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